News > Straßenverkehr: Neue Fahrtenschreibervorschriften bringen den Unternehmen Einsparungen von über 500 Mio. € pro Jahr

Europäische Kommission – Pressemitteilung
Brüssel, 19. Juli 2011 – Die Europäische Kommission hat eine Neufassung der Fahrtenschreiberverordnung vorgeschlagen, damit neue technische Möglichkeiten wie die Satellitenortung voll genutzt werden können. Dadurch werden Betrügereien erschwert und Verwaltungslasten verringert, was den Unternehmen Einsparungen von voraussichtlich 515 Mio. EUR pro Jahr bringen dürfte. Eine bessere Einhaltung der Vorschriften über Lenk- und Ruhezeiten bedeutet auch einen besseren Schutz der Kraftfahrer, führt zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr und gewährleistet einen lauteren Wettbewerb.
 
 
Sechs Millionen LKW und Busse sind in Europa mit Fahrtenschreibern ausgestattet, damit kontrolliert werden kann, ob Berufskraftfahrer und Verkehrsunternehmen die im Straßenverkehr geltenden Sozialvorschriften einhalten. Seit 2006 müssen alle Neufahrzeuge mit einem digitalen Fahrtenschreiber ausgerüstet sein. Der nun unterbreitete Vorschlag dient der Aktualisierung des Rechtsrahmens aus dem Jahr 1985. Die neue Verordnung wird dazu beitragen, Betrug zu erschweren und die Verwaltungslasten im Zusammenhang mit der Verwendung des Fahrtenschreibers zu verringern.
 
 
Vizepräsident Siim Kallas erklärte hierzu: „Die Vorschriften über Lenk- und Ruhezeiten dienen dem Schutz der Berufskraftfahrer und der anderen Verkehrsteilnehmer.Außerdem gewährleisten sie einen lauteren Wettbewerb und gute Arbeitsbedingungen für die Fahrer.Der digitale Fahrtenschreiber ist ein hervorragend geeignetes Kontrollinstrument, um diese Ziele zu erreichen.Dieser Vorschlag ist nicht nur sehr wichtig, um die Verlässlichkeit des digitalen Fahrtenschreibers zu wahren, sondern ist auch ein bedeutender Schritt zur Einführung intelligenter, integrierter Geräte für alle LKW, wodurch die Effizienz des gesamten EU-Verkehrssystems gesteigert wird.“
 
 
Der Vorschlag sieht mehrere Neuerungen vor:
-       Aufzeichnung von Standortdaten mit einem Satellitenortungssystem: die manuelle Erfassung kann so durch eine automatische Aufzeichnung abgelöst werden. Dadurch werden die Straßenverkehrsunternehmen und ihre Fahrer jährlich 349 Mio. EUR sparen. Außerdem ermöglicht dies eine bessere Überwachung und liefert wichtige Daten für die Organisation der Logistikkette.
 
 
-       Fernkommunikation: erhöht die Effizienz von Straßenkontrollen, weil gezielter jene Fahrzeuge überprüft werden können, bei denen Verstöße gegen die Vorschriften vermutet werden. Da Fahrer, bei denen alles in Ordnung ist, seltener angehalten werden, können so die Verwaltungslasten um 34,5 Mio. EUR pro Jahr verringert werden.
 
 
-       Eine spezifische Schnittstelle zur Integration in intelligente Verkehrssysteme unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften.
 
 
-       Höhere Standards für Werkstätten, die Fahrtenschreiber einbauen und kalibrieren dürfen, um Betrug und Manipulationen zu verringern.
 
 
-       Zusammenführung von Führerschein und Fahrerkarte für die Benutzung des digitalen Fahrtenschreibers. Allein dadurch verringern sich die Verwaltungslasten der Fahrer um 100 Mio. EUR pro Jahr. Auch die betrügerische Benutzung von Fahrerkarten, die heute allzu leicht an andere Fahrer weitergegeben werden, wird dadurch zurückgedrängt.
 
 
-       Ständige Aktualisierung der Fahrtenschreiber-Spezifikationen, um dafür zu sorgen, dass ein hohes Sicherheitsniveau erhalten bleibt und weniger Angriffspunkte für Betrug und Manipulationen bestehen.
 
 
Der Vorschlag sieht aber auch vor, dass die Mitgliedstaaten bestimmte Benutzer, die nur in einem bestimmten (nun einheitlich vergrößerten) Radius unterwegs sind, beispielsweise Handwerker, von der Fahrtenschreiberpflicht befreien dürfen (Verringerung der Verwaltungslasten um 52,8 Mio. EUR pro Jahr). Dies war von der Hochrangigen Gruppe unabhängiger Interessenträger im Bereich Verwaltungslasten vorgeschlagen worden.
 
 
Der Legislativvorschlag wurde dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Beratung und Verabschiedung unterbreitet. Beigefügt ist eine Mitteilung der Kommission, in der erläutert wird, wie die Sicherheit des Systems langfristig gewahrt wird, wie die Kommission die vom Europäischen Komitee für Normung (CEN) verabschiedeten Normen für bestimmte Teile des Fahrtenschreibersystems zu verwenden beabsichtigt und wie die Kommission mit Drittländern im Rahmen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE)  zusammenzuarbeiten gedenkt.
Weitere Informationen:
http://ec.europa.eu/transport/road/social_provisions/tachograph/tachograph_en.htm
 
 
Ansprechpartner:
     Helen Kearns (+32 2 298 76 38)
     Dale Kidd (+32 2 295 74 61)


 



Veröffentlicht am
12:51:48 30.07.2011