News > Kurzarbeit: Mitarbeiter behalten

In wirtschaftlich schwierigen Zeiten fragt sich manch ein Unternehmer, wie es weiter gehen soll. Gute und geschätzte Mitarbeiter entlassen, um die Auftragseinbrüche zu kompensieren, ist eine Möglichkeit. Eine für Sie als Unternehmen wie auch für Ihre Mitarbeitenden viel bessere Alternative ist die Kurzarbeit.
 
Mit dem Modell Kurzarbeit haben wir in der Schweiz ein exzellentes Modell um kurz- und mittelfristig auf wirtschaftliche Veränderungen zu reagieren. Mit Kurzarbeit bezeichnet man die vorübergehende Reduzierung der Arbeitsleistung der Mitarbeitenden, ohne deren Arbeitsvertrag anzupassen oder gar aufzuheben. Damit befinden sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin im ursprünglich vereinbarten Arbeitsverhältnis und stehen beim nächsten Aufschwung wieder voll zur Verfügung. Ein riesen Vorteil für jedes Unternehmen, denn damit kann man sich beim Anstieg der Aufträge die langwierigen Mitarbeiterrekrutierungen und den Einarbeitungsaufwand sparen, das Know-how und die Beziehungen zwischen Ihren Mitarbeitern und Ihren Kunden bleiben erhalten und als nicht zu unterschätzender Vorteil, Ihre Mitarbeiter werden Ihnen danken dafür.  
 
Damit ein Unternehmen Kurzarbeit anmelden kann, muss ein Arbeitsausfall im Betrieb oder in einer Abteilung des Betriebes bei den fest und unbefristet angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Geschäftsinhaber, Lehrlinge, befristet angestellte Mitarbeiter, Mitarbeiter in gekündigtem Arbeitsverhältnis usw. werden nicht mitgerechnet) von mindestens 10% festgestellt werden. Für viele Betriebe in der Transportbranche ist diese Limite längst erreicht worden. Der Einbruch darf nicht saisonal bedingt sein. Temporärangestellte bzw. Aushilfen werden in der Berechnung auch nicht berücksichtigt. Sie sind in schwierigen Zeiten in der Regel die ersten, die zu Hause bleiben müssen. Steigt die Auftragslage, sind es die ersten, die wieder gefragt sind, will doch jeder Unternehmer mit Festanstellung zuwarten, bis der Aufschwung definitiv bestätigt und auch in seinem Unternehmen Tatsache geworden ist.
 
Für die ausgefallene Arbeitszeit bezahlt die Arbeitslosenversicherung Taggelder in der Höhe von 80%. Dies ist für Ihre Mitarbeitenden finanziell wesentlich verträglicher, denn bei einer vollständigen Arbeitslosigkeit durch Kündigung erfolgt die Kompensation der Arbeitslosenversicherung - je nach dem ob Unterhaltspflichten für Kinder bestehen - 70% oder 80% auf dem ganzen Lohn.
 
Ein Antrag auf Kurzarbeit muss durch den Arbeitgeber bei der kantonalen Amtsstelle (in der Regel die kantonale Arbeitslosenversicherungskasse) gestellt werden. Natürlich sind solche Gesuche mit administrativem Aufwand verbunden. Doch die Amtsstellen sind nicht nur da um Gesuche zu prüfen, sondern auch um Unternehmen zu helfen, die Gesuche inhaltlich und formell korrekt zu stellen. Kurzarbeit ist bis zu einer Dauer von 18 Monaten möglich. Dann, so hoffen wir alle, sieht die Lage wieder besser aus.
 
Viele Unternehmen in anderen Ländern beneiden die Schweizer Kollegen wegen dem Modell Kurzarbeit, denn in dieser Form besteht noch lange nicht in allen Ländern ein Modell zur Abfederung von Auftragseinbrüchen. Die Schweizerische Kurzarbeit ist Bestandteil unseres Wirtschaftssystems und steht allen Unternehmen in der Schweiz zur Verfügung. Es hat nichts mit Ehre oder Misserfolg zu tun. Machen Sie davon Gebrauch, denn es hilft Ihnen und uns Mitarbeitern. Weiterführende und detaillierte Infos finden Sie auch auf der Homepage des Staatssekretariates für Wirtschaft (SECO) unter www.treffpunkt-arbeit.ch.
 
 
Ludwig Büchel
Präsident Swiss Drivers



Veröffentlicht am
17:01:46 09.05.2009