News > Unterschiedliche Bestrafungen

Bussgelder: Die Europäische Kommission hat die Mitgliedstaaten aufgefordert. für eine einheitliche Anwendung der Sozialregeln für Berufskraftfahrer zu sorgen
 
In der Europäischen Union werden Verstösse gegen Lenk- und Ruhezeiten (EU-Verordnung 561/2006) und Fahrtenschreiber-Regeln (EU-Verordnung 3821/ 85) schockierend unterschiedlich bestraft. Zu diesem Schluss kommt die EU-Kommission in einem Bericht, in dem sie eine erste Bilanz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/5/EG vom 30.1.2009 über die einheitliche Einstufung schwerer Fälle von Missachtung der Sozialvorschriften zieht
 
Dabei wird berücksichtigt, dass Lkw, die erstmals nach dem 1. Mai 2006 in Betrieb genommen wurden, mit digitalen Tachografen ausgerüstet sein müssen. So koste die "betrügerische Manipulation" des Digital-Tachos in Litauen bis zu 586 Euro und in Polen bis zu 2.460 Euro. In anderen Ländern ist noch mehr zu zahlen. In Spanien sind es 4.601 Euro, in Italien bis zu 6.232 Euro und in Frankreich bis zu 30.000 Euro, wobei noch eine Haft von bis zu einem Jahr möglich ist. Freiheitsstrafen gibt es laut Report auch in Österreich, Dänemark, Grossbritannien, Irland, Luxemburg und Zypern. Die Bussgeldhöhe differiert im Extremfall um das Zehnfache. Sie reicht von 58,23 Euro in Malta bis zu 5.000 Euro und mehr in Österreich, Deutschland, Zypern und Irland.
 
LKW-Stilllegung
 
Für eine Überschreitung der täglichen Lenkzeit um mehr als zwei Stunden beträgt der Höchstsatz in Griechenland 400 Euro, in Spanien allerdings 4.600 Euro. Die rechtliche Möglichkeit zur Kfz-Stilllegung gibt es in Deutschland, Bulgarien, Dänemark, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Italien, Litauen, Luxemburg, Polen, Rumänien, Spanien, Schweden, Tschechien und Zypern. In Bulgarien, Dänemark, Griechenland, Grossbritannien und Italien kann der Führerschein und in der Slowakei die Fahrerkarte eingezogen werden.
 
Nach EU-Recht müssen Mitverantwortliche wie Verlader, Spediteure oder Auftragnehmer sichern, dass die Transportpläne mit den Lenk- und Ruhezeiten konform gehen. Gesetze dafür gibt es aber nur in Dänemark, Estland, Finnland, Polen und Schweden. Ungarn bestraft Fahrer, die zu wenig Spezialpapier für Tacho-Ausdrucke mitführen, mit dem höchsten Bussgeldsatz, obwohl diese Verfehlung nach EU-Richtlinie 2006/22 nur ein Lapsus ist. Die Kommission hat gegen Portugal ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, weil es seiner Informationspflicht zu Sanktionen nicht nachgekommen sei. Sie fordert die Staaten auf, für eine einheitliche Anwendung der Sozialregeln für Berufskraftfahrer zu sorgen.
Transport, 12.06.2009 (eva)



Veröffentlicht am
10:25:58 09.07.2009