News > Neue Regelung der Berufszulassung durch die EU

Europa Die EU-Verkehrsminister haben mehrheitlich einen Vorschlag des slowenischen Vorsitzes gebilligt, der die Berufszulassung für Transportunternehmer und den Marktzugang zum Güterkraftverkehr neu regelt
 
 
Auf ihrer Zusammenkunft im April in Luxemburg hat eine Mehr­heit des EU-Verkehrsministerrats für einen neuen Markt- und Be­rufseintritt für Lkw-Unternehmen gestimmt. Das sei eine "gute Grundlage" für eine Einigung auf der Juni-Tagung, sagte Slowe­niens Transportminister Radovan Zerjav. Die meisten Amtskolle­gen stimmten seinem Vorschlag zu, die von der EU-Kommission für fünf Jahre beabsichtigte Gül­tigkeit der Gemeinschaftslizenz zum EU-Marktzugang "bis zu zehn Jahren" zu verlängern. Die Neufassung der Verord­nungen sollen für Lkw über 3,5 Tonnen und für Busse mit mehr als acht Fahrgastsitzen gelten. Differenzen gab es zur Bestal­lung eines "Verkehrsleiters", der Kernaufgaben bei der täglichen Frachtbeförderung übernehmen soll. Die Ministerrunde befür­wortete die Begrenzung von drei Kabotagetouren innnerhalb von sieben Tagen.
 
 
Bericht bis 2012
 
EU-Verkehrskommissar Jac­ques Barrot akzeptierte die For­derung, dass ein 2012 vorzule­gender Bericht der EU-Kom­mission zur sozialen und wirt­schaftlichen Si­tuation im Ge­werbe über eine Liberalisierung der Kabotage ent­scheiden soll. Er sieht keine Pro­bleme für zusätz­liche Inland­dienste von Fuhr­unternehmen in EU-Staaten, die auf einer Kabo­tage-Rücktour
durchfahren wer­den. Damit kam er dem Verlangen mehrerer Länder nach.
 
Spätestens 18 Monate nach Inkrafttreten der Berufszugangs­-Verordnung müssen alle Länder zur Erfassung ihrer zugelassenen Unternehmen Elektronik-Regis­ter eingerichtet haben, die bis Ende 2012 zu vernetzen sind. In sie sind ab 2015 auch schwere Verstöße aufzunehmen wie Miss­achtung der Lenk- und Ruhezei­ten, Manipulation des Fahrten­schreibers oder Tempobegren­zers, Fälschung der Fahrerkarte, massive Fahrzeugdefekte, eine Überschreitung des zulässigen Lkw-Gesamtgewichts um mehr als 20 Prozent, verbotene Ge­fahrguttransporte und Fahren oh­ne Führerschein.
 
Die Mehrheit des Rates will "vor der Prüfung zum Verkehrs­leiter keine verpflichtende Aus­bildung". Von der Prüfung be­freit werden sollen Personen, die mindestens 15 Jahre lang ohne Unterbrechung im Verkehrssek­tor in leitender Funktion tätig wa­ren. Deutschland forderte eine noch kürzere Zeitspanne. Bel­gien lehnte die Offerte des Vor­sitzes ab, da es die Kabotagere­gelung unflexibel und die einzu­richtenden Register für den Da­tenschutz bedenklich findet.
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Veröffentlicht am
14:01:00 02.10.2008