News > Fahrverbote auf den Strassen Europas

Wann darf ich wo nicht fahren? Da gibt es einmal die generellen Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen. Dazu kommen länderspezifische Vorschriften. Mit nachfolgender Auflistung in den umliegenden Ländern schaffen wir Klarheit in diese Frage.
 
Deutschland
Generell: an Sonn- und Feiertage dürfen Lastwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7.5t  von 0 bis 22 Uhr nicht fahren. Als Feiertage gelten Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Tag der Arbeit (1.5.), Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam (nur in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland), Tag der Deutschen Einheit (3.10.), Reformationstag (31.10. - nur in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern).
 
Dazu kennt Deutschland auf gewissen Strecken ein Fahrverbot während der Sommer-Ferienzeit. Sie beginnt am 4. Juli und dauert bis am 29. August. Auf diesen definierten Strecken gilt am Samstag für Fahrzeuge über 7.5 t von 7 bis 20 Uhr ein Fahrverbot. Ausnahmebewilligungen erteilt der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung www.bgl-ev.de. Dort können Sie oder Ihr Arbeitgeber auch eine Strassenkarte mit Ausweichstrecken beziehen.

Frankreich
Generell: In Frankreich gilt ein generelles Fahrverbot für Lastwagen über 7.5t auf dem gesamten Strassennetz. Das Fahrverbot dauert von Samstag 22 Uhr bis Sonntag 22 Uhr. Die gleiche Regelung gilt für den letzten Arbeitstag vor einem Feiertag.

Als gesetzliche Feiertage gelten: Neujahr (1.1.), Ostermontag, Tag der Arbeit (1.5.), Befreiungstag (8.5.), Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Nationalfeiertag (14.7.), Maria Himmelfahrt, Allerheiligen , Tag des Waffenstillstands 1918- (11.11.), Weihnachten (25.12-27.12).

Fürstentum Liechtenstein
Generell: Es gelten die gleichen Regelungen wie in der Schweiz.
 
Als gesetzliche Feiertage gelten: 01./02. Januar, 6. Januar, 2. Februar (Lichtmess), 19. März (St. Joseph), Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai (Tag der Arbeit), Christi Himmelfahrt 21.Mai. Pfingstmontag, Fronleichnam, Chorpus Christi, 15. August (Maria Himmelfahr), 8. September (Mariä Geburt ), 1. November (Allerheiligen), 8. Dezember (Maria Empfängnis), 24.-26. Dezember.

Italien
Italien kennt unterschiedliche Fahrverbote, immer jedoch gültig für die Kategorie Lastwagen über 7.5t. vom 1. Oktober bis 31. Mai dürfen LKW's an Sonntagen und Feiertagen zwischen 08.00 Uhr bis 22.00 Uhr nicht fahren (Karfreitag 16.00 - 22.00 Uhr und Maria Himmelfahrt 07.00 bis 24.00 Uhr). Während den Sommerferien von 1. Juli bis 1. September gilt zusätzlich an Samstagen ein Fahrverbot von 07.00 bis 24.00 Uhr.
 
Als gesetzliche Feiertage gelten: 01. Januar, Hl. drei Könige, Ostermontag, 25. April (Tag der Befreiung), 1. Mai, 2. Juni (Jahrestag der Republik), Maria Himmerfahrt, 8. Dezember (Maria Empfängnis), Allerheiligen1. Nov. 25./27.. Dezember

Luxemburg
Luxemburg hat ein Fahrverbot für Lastwagen über 7.5t, die von Belgien oder Deutschland nach Frankreich fahren. Das Fahrverbot gilt von Samstag/Vortag eines Feiertages 21.30 Uhr bis Sonntag/Feiertag 21.45 Uhr. Für LKW, die von Belgien oder Frankreich nach Deutschland fahren sind die Zeiten 23.30 Uhr bis 21.45 Uhr.
 
Als gesetzliche Feiertage gelten: 01. Januar, Ostermontag, 01. Mai, Fronleichnam, 03. Oktober, 26. Dezember. Für Fahrzeuge Richtung Frankreich zusätzlich: 08. Mai, 14. Juli, 11. November.

Österreich
Generell: In Österreich gilt für Lastwagen über 7.5t und für Lastwagen mit Anhänger (wenn LKW oder Anhänger über 3.5t beträgt) eine generelles Fahrverbot von Samstag 15.00 Uhr bis Sonntag 22.00 Uhr sowie an allgemeinen Feiertagen von 0.00 Uhr bis 22.00 Uhr. Das Bundesland Tirol kennt zudem ein ganzjähriges Nachtfahrverbot für Lastwagen ab 7.5t für die Zeit von 22.00 Uhr bis 5 Uhr.

Als gesetzliche Feiertage gelten 01.01., 06.01., Ostermontag, 01.05., Christi Himmerfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, 15. August, Nationalfeiertag 26.10., 01.11., 25. und 26.12.

Portugal
Generell: Für Lastwagen mit Gefahrengut über 3.5t gilt ein Fahrverbot an Freitagen, Sonn- und Feiertagen sowie vor Feiertagen zwischen 18.00 Uhr bis 21.00 Uhr und an Montag nach Feiertagen zwischen 07.00 Uhr und 10.00 Uhr. Der Gardunha-Tunnel ist für Gefahrengut das ganze Jahr gesperrt.

Als gesetzliche Feiertage gelten: 01. Januar, Fasnachtsdienstag, Karfreitag, Ostersonntag, 24. April, 01. Mai, 10. Juni, Fronleichnam, 15. August, 05. Oktober, 1.Nov.- Allerheiligen, 08. Dezember, 25. Dezember

Spanien
Ein generelles Fahrverbot gibt es nur im Baskenland. Dort dürfen Lastwagen über 7.5t von Samstag/Vortag eines Feiertages 22.00 Uhr bis Sonntag/Feiertag 22.00 Uhr nicht fahren. Ausgenommen sind die A8 und N1. Für Gefahrengut besteht jedoch im ganzen Lande ein Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen von 08.00 Uhr bis 24.00 Uhr. Am 01.07, 31.07. und 01.08 gilt das Fahrverbot für gefährliche Güter von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr.
 
Als gesetzliche Feiertage gelten: 01. Januar, 19. März (ausser Andalusien, Asturien, Katalonien und la Rioja), Gründonnerstag, Karfreitag, 01. Mai, 15.08. (Maria Himmelfahrt), 12.10. (Nationalfeiertag), 01.11.Allerheiligen 6.12. (Tag der spanischen Verfassung, 25. Dezember.

Polen
Generell: Am Vortag eines Feiertages besteht zwischen 18.00 Uhr und 22.00 Uhr und am Feiertag selber von 07.00 Uhr bis 22.00 Uhr ein generelles Fahrverbot.  Von 01. Juni bis 30. September besteht für Lastwagen über 12t ein Sonntagsfahrverbot von 07.00 bis 22.00 Uhr.
 
Als gesetzliche Feiertage gelten: 01. Januar, Ostersonntag und Ostermontag, 01. Mai, 03. Mai,  Pfingstsonntag, Fronleichnam, 15. August, 01. November, 11. November, 25. und 26./ 27. Dezember.
Achtung: Gewissen Regionen und Städte haben unter Umständen zusätzliche Restriktionen.
 

Die Daten auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
 
Quelle: Huss / Fahrer Jahrbuch  - 2009

Zurück



Veröffentlicht am
13:54:58 02.02.2009