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Neue Bestimmungen im Strassenverkehr

Bern, 16.01.2008 - Im Interesse von Verkehrssicherheit und Umweltschutz hat der Bundesrat bei den Ausrüstungsvorschriften für Strassenfahrzeuge (VTS) eine Reihe von Änderungen beschlossen. U. a. müssen Lastwagen neu mit reflektierenden Streifen und zusätzlichen Spiegeln ausgestattet sein. Hier die wichtigsten der beschlossenen Änderungen im Detail:

 

  • Zur Verbesserung der Sichtbarkeit von Lastwagen und ihren Anhängern, müssen diese, wenn sie nach dem 1. Juli 2011 neu in Verkehr kommen, mit so genannten Umrissmarkierungen

    versehen werden. Das sind reflektierende Klebebänder, welche die Konturen des Fahrzeugs sichtbar machen. 
  • Ab 1. Januar 2010 dürfen in der Schweiz an Personenwagen nur noch Frontschutzsysteme ("Kuhfänger") montiert sein, die den strengen EG-Normen entsprechen. Alle anderen Systeme müssen bis dann entfernt sein. Diese Vorschrift, mit welcher die Verletzungsgefahr für Fussgänger und Zweiradfahrer vermindert werden soll, gilt für neu in Verkehr gebrachte Fahrzeuge schon seit dem 1. Juli 2007; ab 2010 wird sie auf alle Fahrzeuge ausgeweitet.  
  • Lastwagen und schwere Sattelschlepper müssen bis spätestens 31. März 2009 mit zusätzlichen Spiegeln ausgerüstet sein: Weitwinkelspiegel sowie Anfahr- oder Rampenspiegeln sollen sicherstellen, dass der Chauffeur auch Verkehrsteilnehmende sehen kann, die unmittelbar neben dem Fahrzeug stehen oder fahren. Von dieser Regelung ausgenommen sind Fahrzeuge, die vor dem 1. Januar 2000 erstmals zugelassen wurden. Seitenblickspiegel werden ab dem 1. Juli 2008 Pflicht für alle Fahrzeuge, die eine Distanz von Mitte der Lenkvorrichtung bis zu den vordersten Fahrzeugteilen von mehr als drei Meter aufweisen (v.a. Baustellenfahrzeuge wie z.B. Bagger sowie Traktoren mit Zusatzgeräten). Mit all diesen Massnahmen werden die vorhandenen "toten Winkel" im Sichtfeld weiter minimiert.



Veröffentlicht am
13:31:56 02.10.2008