Beruf > Weiterbildung > Kurse Swiss Drivers > Allgemeine Kursbedingungen

Allgemeines:
Die Kurse erfüllen die Richtlinien der Chauffeurzulassungsverordnung (CZV) und werden von den Straßenverkehrsämtern, betreffend Erwerb des Fähigkeitsausweises, als obligatorische Weiterbildung anerkannt. Für die Anerkennung ist der Führerausweis im Kreditkartenformat zwingend.
 
Ihre Anmeldung (mündlich oder schriftlich) für den ausgewählten Fahrsicherheitstrainings- / Weiterbildungskurs ist verbindlich. Sie erhalten umgehend eine Bestätigung mit Rechnung.
 
Garantie des Kursplatzes:
Der Kursplatz ist für den Teilnehmer erst garantiert fixiert, wenn die Rechnung, welche mit der Bestätigung verschickt wird, beglichen ist. Massgebend ist das Zahldatum.
 
Haftung:
Bei den Sicherheitstrainings ist der Fahrzeuglenker für jegliche von ihm verursachten Schäden haftbar. Das Fahrzeug kann auf Wunsch bei den Verkehrssicherheitszentren gegen eine entsprechende Gebühr für die Kursdauer versichert werden.
 
Annullationen:
Allfällige Annullationen müssen schriftlich an die Swiss Drivers Geschäftsstelle erfolgen. 20 Tage oder weniger vor Kursbeginn wird die ganze Kursgebühr zur Zahlung fällig (Ausnahmen können bei besonderen Umständen geprüft werden). Den Betrag von Fr. 150.00 sind jedoch in jedem Fall als Umtriebsgebühr zu entrichten.