Lastwagen-Fahrverbote für die Schweiz 2016
Fahrverbote gelten für folgende Feiertage im 2016
01. Januar Neujahr
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vom 31.12. ab 22.00 Uhr bis 02.01. um 05.00 Uhr
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25. März Karfreitag
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vom 24.03. ab 22.00 Uhr bis 26.03. um 05.00 Uhr
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28. März Ostermontag
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vom 26.03. ab 22.00 Uhr bis 29.03. um 05.00 Uhr
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05. Mai Auffahrt
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vom 04.05. ab 22.00 Uhr bis 06.05. um 05.00 Uhr
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16. Mai Pfingstmontag
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vom 14.05. ab 22.00 Uhr bis 17.05. um 05.00 Uhr
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01. August Nationalfeiertag
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vom 30.07. ab 22.00 Uhr bis 02.08. um 05.00 Uhr
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25. Dezember Weihnachten
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vom 24.12.ab 22.00 Uhr
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26. Dezember Stephanstag
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bis 27.12. um 05.00 Uhr
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01. Januar 2017 Neujahr
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vom 31.12. ab 22.00 Uhr bis 02.01. um 05.00 Uhr
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Gültigkeit: gilt für LKW über 3,5 t ausgenommen sind der Personentransport, gewerbliche Arbeitsmaschinen und Traktoren, Sattelkraftfahrzeuge, Lastwagen und Anhänger mit einem Gesamtgewicht von über 5 t ausgenommen landwirtschaftliche Fahrzeuge. Gilt für die ganze Schweiz.
Der Durchgangsverkehr (Transit) unterliegt generell keinem kantonalen Fahrverbot, Kantone können trotzdem Fahrverbote verhängen. Diese werden durch Hinweise angekündigt.
Zeitraum des Fahrverbotes: Sonntage und Feiertage von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr
Nachtfahrverbot:
Das Schweizweite Nachtfahrverbot für LKW gilt von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr. Es betrifft Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t, für Sattelschlepper mit einem zul. Gesamtgewicht über 5 t und für Fahrzeuge, die einen Anhänger mit einem zul. Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t mitführen sowie für Traktoren und gewerbliche Arbeitsmaschinen (ausgenommen ist der Personentransport und Wohnmotorwagen)
Der Standortkanton oder der Kanton, wo die bewilligungspflichtige Fahrt beginnt, erteilt die Ausnahmebewilligungen mit Gültigkeit für die ganze Schweiz. Die Zuständigkeit des Standortkantons entfällt, wenn sein Gebiet nicht berührt wird.
Für ausländische Fahrzeuge ist das
Bundesamt für Strassen ASTRA
c/o Schadenwehr Göschenen
Postfach
6487 Göschenen
Tel. (+41) 41 885 03 20
Fax (+41) 41 885 03 21
E-Mail: sonderbewilligung@astra.admin.ch
www.sonderbewilligung.ch
Bundesamt für Strassen ASTRA
c/o Schadenwehr Göschenen
Postfach
6487 Göschenen
Tel. (+41) 41 885 03 20
Fax (+41) 41 885 03 21
E-Mail: sonderbewilligung@astra.admin.ch
www.sonderbewilligung.ch
Veröffentlicht am
14:51:44 07.01.2016
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