Neue Regelung der Berufszulassung durch die EU
Europa Die EU-Verkehrsminister haben mehrheitlich einen Vorschlag des slowenischen Vorsitzes gebilligt, der die Berufszulassung für Transportunternehmer und den Marktzugang zum Güterkraftverkehr neu regelt
Auf ihrer Zusammenkunft im April in Luxemburg hat eine Mehrheit des EU-Verkehrsministerrats für einen neuen Markt- und Berufseintritt für Lkw-Unternehmen gestimmt. Das sei eine "gute Grundlage" für eine Einigung auf der Juni-Tagung, sagte Sloweniens Transportminister Radovan Zerjav. Die meisten Amtskollegen stimmten seinem Vorschlag zu, die von der EU-Kommission für fünf Jahre beabsichtigte Gültigkeit der Gemeinschaftslizenz zum EU-Marktzugang "bis zu zehn Jahren" zu verlängern. Die Neufassung der Verordnungen sollen für Lkw über 3,5 Tonnen und für Busse mit mehr als acht Fahrgastsitzen gelten. Differenzen gab es zur Bestallung eines "Verkehrsleiters", der Kernaufgaben bei der täglichen Frachtbeförderung übernehmen soll. Die Ministerrunde befürwortete die Begrenzung von drei Kabotagetouren innnerhalb von sieben Tagen.
Bericht bis 2012
EU-Verkehrskommissar Jacques Barrot akzeptierte die Forderung, dass ein 2012 vorzulegender Bericht der EU-Kommission zur sozialen und wirtschaftlichen Situation im Gewerbe über eine Liberalisierung der Kabotage entscheiden soll. Er sieht keine Probleme für zusätzliche Inlanddienste von Fuhrunternehmen in EU-Staaten, die auf einer Kabotage-Rücktour
durchfahren werden. Damit kam er dem Verlangen mehrerer Länder nach.
Spätestens 18 Monate nach Inkrafttreten der Berufszugangs-Verordnung müssen alle Länder zur Erfassung ihrer zugelassenen Unternehmen Elektronik-Register eingerichtet haben, die bis Ende 2012 zu vernetzen sind. In sie sind ab 2015 auch schwere Verstöße aufzunehmen wie Missachtung der Lenk- und Ruhezeiten, Manipulation des Fahrtenschreibers oder Tempobegrenzers, Fälschung der Fahrerkarte, massive Fahrzeugdefekte, eine Überschreitung des zulässigen Lkw-Gesamtgewichts um mehr als 20 Prozent, verbotene Gefahrguttransporte und Fahren ohne Führerschein.
Die Mehrheit des Rates will "vor der Prüfung zum Verkehrsleiter keine verpflichtende Ausbildung". Von der Prüfung befreit werden sollen Personen, die mindestens 15 Jahre lang ohne Unterbrechung im Verkehrssektor in leitender Funktion tätig waren. Deutschland forderte eine noch kürzere Zeitspanne. Belgien lehnte die Offerte des Vorsitzes ab, da es die Kabotageregelung unflexibel und die einzurichtenden Register für den Datenschutz bedenklich findet.
Veröffentlicht am
14:01:00 02.10.2008
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