Swiss Bus-Driver erwägt Millionenklage gegen Solothurner Kantonspolizei
Pech für Solothurner Kantonspolizei
Reisebusse die von Basel, Zürich oder Luzern über die A1 in Richtung Bern fahren, passieren in Egerkingen eine äusserst triste, achsdruckgebundene Radarfalle.
Für Lastwagen gilt auf dem Autobahnstrassennetz eine Höchstgeschwindigkeit von 80km/h. Bei Reisebussen ist die Höchstgeschwindigkeit auf 100km/h beschränkt. Die achslastgebundene Radarfalle kann jedoch den Achsdruck von Lastwagen und Reisebusse nicht unterscheiden und die stationäre Radarfalle erfasst und blitzt demzufolge jeden Reisebus, der auf dem besagten Autobahnabschnitt über 80km/h fährt. Da die A1 täglich für Reisecars aus der Schweiz wie auch aus dem Ausland ein vielbefahrener Autobahnabschnitt darstellt, ist die Situation für den Verband der Busfahrer, welcher dem Weltverband UICR mit über 1.4 Mio. Berufsfahrer angeschlossen ist, ein unhaltbarer Zustand. Der Sachverhalt ist skandalös! Mediensprecher Mast von der Kantonspolizei Solothurn kennt diese Problematik, hält aber gleichzeitig fest, dass diese Radarkontrollen nicht anders lösbar seien. Im Weiteren hätten die Fahrer jeweils 30 Tage Zeit, gegen den Busgeldbescheid Einsprache zu erheben.
Für den Verband Bus-Driver ein unhaltbarer Zustand. Für die Fahrgäste ist der Blitz ein Warnhinweis, dass der Fahrer die Geschwindigkeitslimite überschritten hat und damit die Sicherheit der Gäste gefährdet. Dies führt zu einem Vertrauensbruch zwischen Gast und Fahrer respektive Carunternehmen. Zudem kann es nicht sein, dass der Fahrer in einem Rechtsstaat Einspruch gegen eine Busse infolge eines skandalösen Systems machen muss. Ein Busfahrer, der sich absolut korrekt verhält und die erlaubten 100 km/h fährt, was in der Praxis jeder tut, muss sich also gegen einen Busgeldbescheid wehren und dies, weil die Polizei bei der Auswertung in vielen Fällen einen Lastwagen nicht von einem Reisebus unterscheiden kann.
Der Verband schätzt, dass tausende von Busfahrern sich dieser Fehlfunktion nicht bewusst sind und die ungerechtfertigten Bussen bezahlt haben. Das Geld landete demzufolge ungerechtfertigt in der Kasse des Kantons Solothurn. Und dort soll es jetzt wieder weg. Swiss Bus-Driver als Bus-Fahrer Organisation erwägt eine Klage gegen den Kanton Solothurn in Millionenhöhe. Der Verband der Busfahrer will das Geld sinnvoll für die obligatorische Weiterbildung einsetzen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
Swiss Bus-Driver – Verband der Busfahrer
Freiburgstrasse 23
3280 Murten
Tel. 026 670 35 03
Fax 026 670 74 22
Mobile: 078 761 41 45
oder am Stand G31, Halle 210 an der Ferienmesse (Bus-Reise-Markt) in Bern, vom 15. – 18. Januar 2009.
Veröffentlicht am
15:07:36 13.01.2009
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